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 Aufgaben des PersRates

DGB, IG Bau und IG BCE: Eckpunkte für ein neues LPVG

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 Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat arbeitet auf gesetzlicher Grundlage als innerdienstliche Interessenvertretung der Beschäftigen. Dazu gehören auch Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.
Sie können sich an jedes Mitglied des Personalrats in allen Angelegenheiten der Personalvertretung wenden.

Der Personalrat hat die Aufgabe darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden. Er hat Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen.

Vorwiegend befasst sich der Personalrat mit dienstrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel:

    • Einstellung von Angestellten und Beamten
    • Beförderung
    • Beurteilungsverfahren
    • Laufbahnwechsel
    • Höhergruppierung,
    • Versetzung oder Abordnung an eine andere Schule
    • Teilzeitbeschäftigung
    • Versetzung in den Ruhestand (nur auf Antrag des Betroffenen)
    • Elternzeit oder Beurlaubung
    • Arbeitsschutz

Wir beraten Sie auch in Fragen des Beihilferechts und bei Problemen mit Fach- und Seminarleitern oder mit der Schulleitung.

Auch wenn Sie bei einer Sache nicht sicher sind, ob der Personalrat der richtige Ansprechpartner ist, möchten wir Sie ermuntern uns anzurufen und zu informieren. Oft ist die frühzeitige Information für Ihre Interessen vorteilhaft.

Der Personalrat unterstützt selbstverständlich auch alle Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter !
 

Noch Fragen? -- Wenden Sie sich an ein GEW-Mitglied im Personalrat!  

>>> zur Seite >>>Personalrat

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